Immer wieder höre ich, dass es verboten wäre mit einer Drohne in Wohngebieten zu fliegen. Dieser Mythos hält sich bereits seit ein paar Jahren hartnäckig. Was dran ist, erkläre ich dir hier und danach weißt du so ziemlich alles, was du beachten musst. Außerdem habe ich eine Tabelle mit den beliebtesten Drohnen angelegt, welche dir bei den Regeln hilft.
In Deutschland ist es nach der EU-Drohnenverordnung nicht verboten in Wohngebieten mit einer Drohne zu fliegen. Es gibt ein paar Punkte zu beachten, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Es gelten umfangreiche Regeln, die jeder Drohnen Besitzer kennen muss.
Der eigene Garten, Balkon oder Schrebergarten sind heilig. Das ist ein Rückzugsort für Menschen von der Hektik des Alltags. Dort will jeder seine Ruhe haben und auch die Privatsphäre genießen.
Wenn jetzt plötzlich jemand eine Leiter aufstellt und Fotos macht, wäre wohl kaum jemand begeistert. Gerade, wenn man zum Beispiel sich im Sommer sonnt oder im Pool liegt. Es würde keiner auf die Idee kommen beim Nachbarn ungefragt über den Gartenzaun zu schauen. (Ja, ich weiß, dass es sowas auch gibt)
Mit einer Drohne ist das aber sehr einfach möglich. Wobei man sagen muss, dass die wenigsten Drohnen Piloten daran Interesse haben. Das weiß derjenige, der sich gerade belästigt fühlt aber nicht.
Das Hauptproblem ist daher das gefühlte oder wirkliche Eindringen in den Privatbereich von anderen Menschen. Hier gilt dann nämlich das Persönlichkeitsrecht, welches auch nicht unerhebliche Strafen nach sich ziehen kann.
Hier können gleich mehrere Regeln zu Anwendung kommen. Einmal die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die EU-Drohnenverordnung und das Persönlichkeitsrecht.
In §21 h 7.b) der LuftVO steht
die Startmasse des unbemannten Fluggerätes bis zu 0,25 Kilogramm beträgt und das unbemannte Fluggerät und seine Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und zur Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage sind oder
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
Also darf eine Drohne, wenn du fremde Grundstücke ohne Erlaubnis überfliegen willst, nicht schwerer als 250g sein, und keine Videos, Bilder oder Audio aufnehmen können. Das gilt dann maßgeblich für Spielzeug Drohnen.
In §21 h 7.a) der LuftVO steht
der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
Also darfst du über deinem eigenen und über den Grundstücken von Leuten, deren Erlaubnis du hast, durchaus fliegen.
Neben den LuftVO gibt es dann noch die EU-Drohnenverordnung. Die teilt Drohnen in verschiedene Kategorien ein. In der Kategorie OPEN / Unterkategorie A3 ist ein Abstand zu Wohngebieten von 150 m festgelegt.
Beachte bitte, dass es ein sehr komplexes Thema ist. Gerade, weil viele Drohnen keine EU-Klassifizierung haben und daher als Bestandsdrohnen gelten. Diese über 250g Drohnen sind dann in der EU-Kategorie OPEN A3 eingeordnet.
In der folgenden Aufstellung siehst du die Regeln beliebter Drohnen in Wohngebieten. Die Regeln sind aktuell von August 2021. Ich bin kein Anwalt und kann hier nur darauf verweisen, dass du dich im Zweifel an offizielle Stellen wie das Luftfahrtbundesamt oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BmVI) wenden solltest.
Drohne | Gewicht | in Wohngebieten erlaubt |
---|---|---|
DJI AIR 2S | 595g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI Mini 2 | 249g | keine Einschränkung |
DJI Mavic Air 2 | 570g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI Mavic Mini | 249g | keine Einschränkung |
DJI Mavic 2 Pro | 907g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI Mavic 2 Zoom | 905g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI Mavic Air | 430g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI Mavic Pro Platinum | 743g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
DJI FPV | 795g | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
alle Drohnen | bis 250g | keine Einschränkung |
alle Drohnen | bis 25Kg | bis 150 m mit kleinem EU-Drohnenführerschein bis 50 m mit großem EU-Drohnenführerschein |
Kleine Drohnen bis 250 g sind im Wohngebiet erlaubt. Durch die EU-Drohnenverordnung wird geregelt, ob man weit weg von Menschen (150 m) oder nahe am Menschen fliegen darf.
Damit du als Drohnen Besitzer gar nicht erst angreifbar bist, solltest du folgenden Punkte beachten
Falls du Betroffener bist, also ständig jemand dich mit seiner Drohne belästigt, dann kannst du dich dagegen wehren. Allerdings besser nicht mit Selbstjustiz. Laut Gerichtsurteil muss etwa ein Abschuss mit einem Luftgewehr oder ähnlichem verhältnismäßig sein.
Also wenn jemand in großer Höhe über dem Grundstück hinweg fliegt, ohne dort zu verweilen, dann wäre das in diesem Fall nicht verhältnismäßig. Du solltest auch daran denken, dass die Position am Himmel nicht immer genau einzuschätzen ist. Ist die Drohne über dem eigenen Grundstück oder vielleicht doch beim Nachbarn und er hat es erlaubt?
Wenn du weißt, wer der Pilot ist, dann geh einfach zu ihm hin und frage ihn danach. Aber bitte ruhig und sachlich. Ich kann aus eigener Erfahrung als Drohnen Pilot sagen, dass ich überhaupt kein Interesse daran habe zu filmen, was meine Nachbarn in ihrem Garten machen.
Trotzdem hatte ich schon eine unangenehme Begegnung morgens um 07:00 Uhr am Gartenzaun. Ich bin extra früh mit der Drohne geflogen, weil man dann auch die besten Bilder und Videos von der Landschaft und dem Horizont machen kann. Es hat keine 5 Minuten gedauert und ein etwas weiter entfernter Nachbar fragt mich mit herrischem Ton: „Sie wissen schon, dass es VERBOTEN ist in Wohngebieten zu fliegen?“. Bei einem solchen herzlichen Anfang eines Gesprächs habe ich leider mit der gleichen Tonart geantwortet: „Ich bin nicht über ihr Grundstück geflogen, ich habe keine Bilder oder Videos gemacht und nein, es ist nicht verboten“.
Leider sind wir da nicht zusammen auf einen Nenner gekommen. Am Nachmittag war ich mit dem Rad unterwegs und habe den Nachbarn getroffen als er mit dem Nachbarn daneben draußen stand. Ich habe mich entschuldigt für die Unannehmlichkeiten (die keine waren) und auch noch mal erklärt, dass da alles ok war. Da mich dann beide als Lügner dargestellt haben, habe ich jetzt zwei Leute weniger, die ich grüße, wenn ich sie sehe. Aber ich schweife ab.
Es gibt spezielle technische Geräte, die Drohnen stören können. Der Einsatz in Deutschland ist allerdings nicht erlaubt, weil das einen schwerwiegenden Eingriff in die Luftfahrt darstellt.
Als Erstes versuche herauszufinden wem die Drohne gehört. Sprich mit dem Piloten was er über dem Grundstück macht. Entweder du sagst ihm sachlich, dass du das nicht möchtest oder du lässt dir versichern, dass die Drohne nicht über deinem Grundstück verweilt und auch keine Nahaufnahmen macht. Oft ist das für beide Seiten auch ok.
Mich persönlich haben Drohnen noch nie gestört auch, bevor ich das Hobby angefangen habe. Nur wenn jemand direkt über meinem Grundstück schweben würde und ich damit rechnen müsste, dass Aufnahmen gemacht werden, dann würde ich mich auch beschweren.
Wenn das nicht hilft und vielleicht sogar Aufnahmen gemacht worden sind, dann würde ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Hat der Pilot vielleicht sogar mit seinem Verhalten andere gefährdet, dann sollte auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden.
Das Wichtigste bei allen Nachbarschaftsstreits ist das miteinander reden. Beide haben in dem Fall meistens ein wenig recht. Der Drohnen Pilot, der seinem Hobby nachgehen und schöne Aufnahmen der Landschaft machen oder einfach nur eine Runde fliegen will. Aber auch der, der sich durch eine Drohne gestört fühlt.
Daher mein bester Tipp: Redet einfach miteinander
Die Regeln zu missachten ist kein Kavaliersdelikt. Solltest du bewusst oder unbewusst gegen die EU-Drohnenverordnung oder LuftVO verstoßen, wirst du in der Regel ein saftiges Bußgeld erhalten.
Dabei gibt es keinen Bußgeldkatalog wie beim Autofahren, sondern hier wird dann von Fall zu Fall entschieden. In der Regel kann man mit 500 bis 1500 Euro rechnen. Wenn die Drohne keine Kennzeichnung hat oder auch Menschen gefährdet werden, dann kann das auch bis zu 50.000 Euro sein.
Die EU-Drohnenverordnung betrifft ja nicht nur unsere „normalen“ Drohnen unter 1Kg, die im privaten Gebrauch sind. Sie gilt auch für Drohnen bis 25Kg. Damit ist schon ein erheblicher Schaden anzurichten.
Aber auch mit einer 250g Drohne wie der DJI Mavic Mini 2 kann ein Absturz in eine Menschenmenge zu Verletzungen führen. Daher ist hier die Sicherheit an erster Stelle zu setzen.
Bildquelle: Titelbild Mirko Doric